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Teil 2: Der Coronavirus und das Arbeitsrecht

Was Arbeitgeber über das Coronavirus wissen müssen. Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Sieben Fragen – sieben Antworten. V on Martin Rößler, Fachanwalt für Arbeitsrecht Es besteht der Verdacht einer Infektion. Muss ich als Arbeitgeber Lohn zahlen? Nein , die Pandemie stellt ein objektives Leistungshindernis dar, also keinen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund. Der Arbeitnehmer kann nicht arbeiten, weil er sich um seinen Nachwuchs kümmern muss. Muss ich Lohn zahlen? Nein , die Schließung von Kindertagesstätten und Schulen ist kein persönliches Leistungshindernis. Es handelt sich nicht um ein Leistungshindernis, dass unmittelbar in der Person des Arbeitnehmers begründet liegt. Der Arbeitnehmer kommt nicht zur Arbeit, weil die Grenze zu ist oder öffentliche Verkehrsmittel nicht fahren. Muss ich die Vergütung zahlen? Nein , das Wegerisiko, also das Risiko, dass der Arbeitn...

Teil 1: Der Coronavirus und das Arbeitsrecht

Was Arbeitgeber über das Coronavirus wissen müssen. Das Coronavirus breitet sich aus. Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Sieben Fragen – sieben Antworten. Von Martin Rößler, Rechtsanwalt, auch Fachanwalt für Arbeitsrecht Was müssen Arbeitgeber unternehmen, um das Infektionsrisiko gering zu halten? Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter darüber informieren, wie hoch das Risiko einer Infektion ist und wie sie sich vor dem Coronavirus schützen. Die aktuelle Risikobewertung und Informationen zu Schutzmaßnahmen finden Arbeitgeber auf der Informationsseite des Robert-Koch-Instituts. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (§ 4 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Zudem hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Laut § 618 BGB muss er alles dafür tun, damit Angestellte ihre Arbeit gefahrlos erledigen können. Dürfen Mitarbeiter sich weigern, Schutzmaßnahmen zu befolgen? Nein. Der Arbeitgeber hat ...

Schwarzarbeit, oder etwa nicht?

Der mit einem Handwerker geschlossene Bauvertrag ist wirksam, auch wenn er nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist. V on Rechtsanwalt Martin Rößler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Bauherr verklagt den Handwerker auf Rückzahlung von Vorkassezahlungen. Bei Abschluss des Bauvertrages und Vorkasse, war der Handwerker nicht nur pleite, sondern auch nicht in der Handwerksrolle eingetragen, was als unzulässige Handwerksausübung "Schwarzarbeit" darstellt. Der Bauherr wusste auch während der Bauphase davon nichts und meint nun, der Vertrag verstoße wegen Schwarzarbeit gegen ein Verbotsgesetz. Der Handwerker habe die Vorkasse zu Unrecht bekommen und will sie zurück. Zu Unrecht, meint der BGH (Beschluss vom 04.07.2018 - VII ZR 188/15). Der Bauherr bekommt nichts zurück. Wegen der Ordnungsfunktion der Handwerksordnung sei der Verstoß gegen § 1 Abs. 1, 2 HandwO (fehlende Eintragung in die Handwerksrolle) irrelevant für die zivilrechtliche Vertr...

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?!

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf sechs Wochen beschränkt, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue - auf einem anderen Grundleiden - beruhende Krankheit auftritt. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war. Zusammengefasst von Rechtsanwalt Martin Rößler, auch Fachanwalt für Arbeitsrecht Sachverhalt Die Klägerin war bei der Beklagten bis zum 31.07.2017 als Fachkraft in der Altenpflege beschäftigt. Seit dem 07.02.2017 war sie infolge eines psychischen Leidens arbeitsunfähig. Die Beklagte leistete Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis einschließlich 20.03.2017.  Im Anschluss bezog die Klägerin auf der Grundlage von Folgebescheinigungen ihrer Hausärzte, die zuletzt am 05.05.2017 eine bis einschließlich 18.05.2017 fortbestehende Arbeitsunfähigkeit attestierten, Krankengeld.  Am 19.05.2017 unterzog sich die Klägerin wegen eines gynäkolo...

Keine Aufrechnung mit Kostenerstattungsanspruch!

Eine Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch ist nur dann zulässig, wenn der Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren rechtskräftig festgesetzt ist! Von Rechtsanwalt Martin Rößler, auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Sachverhalt Die Parteien schlossen in der mündlichen Verhandlung einen Vergleich. Die Beklagte verpflichtete sich, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 27.500,00 € zu bezahlen. Die Klägerin verpflichtete sich, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Noch am selben Tag beantragte der Beklagte die Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens. Im Hinblick auf eine zu erwartende Kostenerstattung erklärte der Beklagte gegenüber der Klägerin die Aufrechnung in Höhe von 6.850,00 € mit dem Vergleichsbetrag. Die Klägerin forderte den Beklagten zur Zahlung des Vergleichsbetrages unter Fristsetzung auf und drohte mit der Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich. Der Beklagte zahlte dennoch nur eine...

Zugang einer Kündigung bei Einwurf in den Briefkasten

Mit einer Kenntnisnahme von Schreiben, die in den Briefkasten des Arbeitnehmers bis 17:00 Uhr eingeworfen werden, kann noch am selben Tag gerechnet werden. Von Martin Rößler, Fachanwalt für Arbeitsrecht Die Uhrzeit des Zugangs einer Kündigung ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung. Bis zu welcher Uhrzeit muss eine Kündigung in den Briefkasten des Kündigungsempfängers eingeworfen worden sein, damit der Zugang der Kündigung noch mit Wirksamkeit des gleichen Tages erfolgt ist? Fall Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung. In der vom Arbeitnehmer bewohnten Straße erfolgt die Postzustellung üblicherweise bis 11:00 Uhr. Der Arbeitgeber warf die Kündigung an einem Freitag um 13:25 Uhr in den Briefkasten. An dem nach Ablauf von drei Wochen folgenden Montag reichte der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage ein. Entscheidung Zu spät, meinte das ArbG. Die Berufung des Arbeitnehmers blieb auch ohne Erfolg. Die Kündigung...

Vertrauensarbeitszeit und Überstunden?

Vertrauensarbeitszeit schließt die Vergütung von Überstunden nicht aus! Kann der Arbeitnehmer aufgrund des Umfangs der ihm zugewiesenen Arbeit „Überstunden" nicht (mehr) „ausgleichen", sind diese zu vergüten. Fall: Der Kläger war im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit beschäftigt. Der Kläger macht Vergütung für  Überstunden geltend.  Entscheidung: Die Revision hatte Erfolg. Die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit ändert daran nichts. Diese schließt weder die Abgeltung eines aus Mehrarbeit des Arbeitnehmers resultierenden Zeitguthabens aus, noch bedeutet sie, dass ein Anspruch auf Vergütung von Überstunden generell nicht besteht. Hat es der Arbeitnehmer durch den Umfang der vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeit nicht mehr in der Hand, „Überstunden“ durch die Selbstbestimmung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit „auszugleichen“, sind diese - soweit sie nicht auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden - zu vergüten.  Prax...

EuGH – der nächste Paukenschlag.

Nach der bahnbrechenden Entscheidung zum Urlaubsrecht greift der EuGH nunmehr auch in das Arbeitszeitgesetz ein. Von Martin Rößler, Fachanwalt für Arbeitsrecht Neben der Pflicht eines Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Jahresverlauf aufzufordern, Urlaub zu nehmen, wird der deutsche Gesetzgeber nunmehr auch bald verlangen, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.  Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeitszeit. Geregelt werden Ruhe- und Pausenzeiten, Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtschichten. Die zehn wichtigsten Regeln hierzu finden Sie in unserem Blogbeitrag. Auch, wenn die Erfassung der Arbeitszeit sinnvoll sein mag, wird sie häufig nicht erfasst. Es wird also nicht dokumentiert, wann die Mitarbeiter in die Firma kommen und wann sie wieder nach Hause gehen. Das führt häufig dazu, dass die maximal zulässige Arbeitszeit überschritten wird. Genau hier setzt der EuGH an: Nur wenn die Ar...

2019 - Was ist neu?

Ab dem 01.01.2019 stehen zahlreiche Gesetzesänderungen an, die Beschäftigte und Arbeitgeber kennen sollten. Arbeit auf Abruf Die Arbeit auf Abruf sieht vor, dass der Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit – auf Abruf – erhöhen oder senken kann. Der einseitig vom Arbeitgeber abrufbare Anteil der Arbeit wird künftig auf 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit festgelegt, der absenkbare Anteil auf 20 Prozent. Treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine klaren Regelungen zur wöchentlichen Arbeitszeit, gelten 20 Stunden als gesetzliche Vermutung. Arbeitslosenversicherung Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Brückenteilzeit Mit der Brückenteilzeit führt der Gesetzgeber einen allgemeinen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit ein. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, können ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) für ...

Urlaub? – Niemals!

Es war alles so einfach – mehr oder weniger. Klar, das deutsche Urlaubsgesetz gefiel dem EuGH schon öfter nicht. Nunmehr aber stellt er das Urlaubsrecht auf den Kopf. v on Martin Rößler, Fachanwalt für Arbeitsrecht Der Arbeitnehmer verlangt seinen Urlaub nicht. Und nun? Halb so schlimm. Das BAG vertrat die Auffassung, der Arbeitgeber könne nicht verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer Urlaub aufzuzwingen, um den Verlust regelmäßig am Ende eines Jahres zu verhindern. Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubes bestehe nur dann, wenn sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befunden hat, weil er den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt habe (BAG, Urteil vom 06.08.2013 – 9 AZR 956/11). Nach der Rechtsprechung des EuGH ist aber der Anspruch auf den Jahresurlaub ein bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft, von dem nicht abgewichen werden darf (so z.B. EuGH, Urteil vom 20.01.2009 – C-350/06 und C...

Die Abmahnung im Arbeitsrecht?

Sechs Fragen - sechs Antworten.   1. Was ist die Rechtsgrundlage für eine Abmahnung? Die Abmahnung ist für die - verhaltensbedingte - außerordentliche und fristlose Kündigung in § 314 Abs. 2 BGB geregelt. Die Vorschrift ist auch auf ordentliche und fristgerechte Kündigungen anwendbar.  2. Wann ist eine Abmahnung entbehrlich? Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn eine an sich mögliche Verhaltensänderung in der Zukunft nicht zu erwarten ist oder bei schweren Vertragsverletzungen, bei denen dem Arbeitnehmer bewusst sein musste, dass sie zur Kündigung führen, oder wenn durch das Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien so erschüttert worden ist, dass es auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann. 3. Welche Funktionen hat die Abmahnung? Eine Abmahnung hat 3 Funktionen. Dokumentation: Die Abmahnung hält einen Pflichtverstoß schriftlich fest. Sie ist nicht formgebunden und kann auch ...

Die (wahre) Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung

Den Begriff der Schwerbehinderung ist nahezu jedem ein Begriff. Dass es speziell für schwerbehinderte Arbeitnehmer aber auch eine Schwerbehindertenvertretung gibt, weiß dagegen selbst so mancher Arbeitgeber nicht. Was verbrigt sich also hinter dieser Schwerbehindertenvertretung? Die Schwerbehindertenvertretung ist die selbstständige betriebsverfassungsrechtliche Vertretung der im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Rehabilitanden. Die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung liegt darin, die Eingliederung der Schwerbehinderten in den Betrieb zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen, vgl. § 178 Abs. 1 SGB IX . Die Schwerbehindertenvertretung wird in Betrieben mit mindestens fünf nicht nur kurzzeitig beschäftigten Schwerbehinderten gewählt und besteht aus einer Vertrauensperson und mindestens einem Stellvertreter, § 177 Abs. 1 SGB IX . Die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung i...

Urlaub? – Will ich nicht!

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden, heißt es im Bundesurlaubsgesetz.  Was aber passiert mit dem Urlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer nie Urlaub beantragt hat? Die Schlussanträge des Generalanwalts vom 29.Mai 2018 vor dem EuGH zu der Frage, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat, wenn er niemals Urlaub beantragt hat, verdient Aufmerksamkeit. Viel verlangt der Generalanwalt vom Arbeitgeber. Konkrete, geeignete Möglichkeiten für die Urlaubsausübung soll er schaffen und den Arbeitnehmer darüber informieren müssen, dass der Urlaub ersatzlos verfällt, wenn diese Möglichkeit nicht rechtzeitig genutzt wird. Arbeitgeber sollen demnach nachweisbar ihren Arbeitnehmern durch rechtzeitige, konkrete, geeignete organisatorische Maßnahmen ermöglichen, ihren Urlaub auszuüben, rechtzeitig und klar mitteilen, dass der Urlaub verfällt, wenn die Arbeitnehmer ihn nicht nehmen sowie ihre Arbeitnehmer auch darüber informieren, dass e...