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Es werden Posts vom Mai, 2019 angezeigt.

EuGH – der nächste Paukenschlag.

Nach der bahnbrechenden Entscheidung zum Urlaubsrecht greift der EuGH nunmehr auch in das Arbeitszeitgesetz ein. Von Martin Rößler, Fachanwalt für Arbeitsrecht Neben der Pflicht eines Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Jahresverlauf aufzufordern, Urlaub zu nehmen, wird der deutsche Gesetzgeber nunmehr auch bald verlangen, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.  Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeitszeit. Geregelt werden Ruhe- und Pausenzeiten, Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtschichten. Die zehn wichtigsten Regeln hierzu finden Sie in unserem Blogbeitrag. Auch, wenn die Erfassung der Arbeitszeit sinnvoll sein mag, wird sie häufig nicht erfasst. Es wird also nicht dokumentiert, wann die Mitarbeiter in die Firma kommen und wann sie wieder nach Hause gehen. Das führt häufig dazu, dass die maximal zulässige Arbeitszeit überschritten wird. Genau hier setzt der EuGH an: Nur wenn die Arbeit