Sechs Fragen - sechs Antworten. 1. Was ist die Rechtsgrundlage für eine Abmahnung? Die Abmahnung ist für die - verhaltensbedingte - außerordentliche und fristlose Kündigung in § 314 Abs. 2 BGB geregelt. Die Vorschrift ist auch auf ordentliche und fristgerechte Kündigungen anwendbar. 2. Wann ist eine Abmahnung entbehrlich? Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn eine an sich mögliche Verhaltensänderung in der Zukunft nicht zu erwarten ist oder bei schweren Vertragsverletzungen, bei denen dem Arbeitnehmer bewusst sein musste, dass sie zur Kündigung führen, oder wenn durch das Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien so erschüttert worden ist, dass es auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann. 3. Welche Funktionen hat die Abmahnung? Eine Abmahnung hat 3 Funktionen. Dokumentation: Die Abmahnung hält einen Pflichtverstoß schriftlich fest. Sie ist nicht formgebunden und kann auch mündlich