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Es werden Posts vom April, 2018 angezeigt.

Arbeitszeitgesetz: Arbeitszeit, Pausen, Überstunden und mehr.

Arbeitszeit, Pausen, Überstunden, Ruhezeiten. Die zehn wichtigsten Regeln zur Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeitszeit. Geregelt werden Ruhe- und Pausenzeiten, Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtschichten. 1. Verstöße Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz, so kann dieses Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß bestraft werden. 2. Gesundheitsschutz In § 1 des Arbeitszeitgesetzes heißt es: „Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer […] zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.“ 3. Arbeitszeit Im Arbeitszeitgesetz ist unter § 3 zu lesen: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf a

DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung? – Nur keine Panik…

Unser 5-Punkte-Plan macht Sie fit für den neuen Datenschutz. Richtlinien zum Datenschutz sind nichts Neues. Mit der neuen Verordnung, die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt wird das Datenschutzrecht in Europa vereinheitlicht. Die Verordnung regelt die Rechte der Betroffenen und die Pflichten von Unternehmen, die persönliche Daten verarbeiten, speichern oder weitergeben. Die Verordnung soll durch Vorgabe von Maßnahmen den Datendiebstahl erschweren, das Offenlegen von Angriffen auf Daten der Betroffenen beschleunigen und allen mehr Rechte im Hinblick auf Zugriff sowie auch Löschung persönlicher Daten geben. Der nachfolgende 5 Punkte Plan hilft Ihnen - pragmatisch - die Datenschutz-Grundverordnung, in einem ersten Schritt, umzusetzen: 1. Erfassen und prüfen Sie alle personenbezogenen Vorgänge! Jedes Unternehmen sollte sich zunächst einen ersten Überblick über die Anforderungen verschaffen, Handlungsbedarf identifizieren und umzusetzende Maßnahmen festlegen. Das

Das neue Bauvertragsrecht 2018

Die 10 wichtigsten neuen Regeln für die Baubranche ab 2018. Am 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Dabei wurde vor allem das Werkvertragsrecht auf ein völlig neues Fundament gestellt. Neben Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht (Abnahme, Abschlagszahlungen, Kündigung) wurden ergänzend dazu spezielle Regeln zum · Bauvertrag, · zum Verbraucherbauvertrag, · zum Architekten- und Ingenieurvertrag und  · Bauträgervertrag eingeführt. Die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe wurde auch angepasst. Die Auswirkungen der Reform für alle an der Planung und am Bau Beteiligten sind erheblich. Herzstück der Reform ist das Werkvertragsrecht, das grundlegend reformiert wurde. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das bisher geltende Werkvertragsrecht für die komplexen, auf längere Zeit angelegten Bauverträge nicht ausreicht. Fragen des Bauvertragsrechts waren bisl

ARBEITSZEUGNISSE leicht schreiben & verstehen

10 Tipps, wie Sie ein Zeugnis schnell schreiben und verstehen. Ein Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein ordentliches Arbeitszeugnis. Es gibt inzwischen viele Urteile und Regelungen für Arbeitszeugnisse. Da ein Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer nicht schaden darf, ist die Sprache von einer ausgesuchten Höflichkeit und Wohlwollen geprägt - und kann doch ganz schön negativ gemeint sein. Im Laufe der Zeit haben sich Floskeln etabliert, die versteckte, aber erkennbare Hinweise über den Arbeitnehmer enthalten: · spezielle Geheimcodes, um Abwertungen zu verschleiern, · fein abgestufte Bewertungen für Einzelnoten und · wichtige Kernaussagen. Dennoch müssen Sie nicht in die gesamte Tiefe der Formulierungen für Zeugnisse eintauchen. 10 erste Tipps helfen Ihnen dabei, ein Zeugnis schnell zu schreiben und zu verstehen. Tipp 1 WIE LAUTET DER KÜNDIGUNGSGRUND? Wollen Sie kündigen? Oder wurde dem Arbeitnehmer gekündigt? Hat der Arbeitn

Neues vom BGH im Baurecht

Abrechnung der Mängelbeseitigungskosten? Nicht unbemerkt, aber leise hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom 22.2.2018 (VII ZR 46/17) zu den fiktiven Mangelbeseitigungskosten aufgegeben. Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Unternehmer seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten verlangen. Sachverhalt   Ein Bauherr beauftragte den Unternehmer mit der Verlegung von Natursteinplatten. Nach Abnahme zeigten sich Mängel. Der Bauherr nahm den Unternehmer auf Vorschuss für das Beseitigen der Mängel in Anspruch. Während des Berufungsverfahrens veräußerte er das Bauwerk und stellt die Klage auf Schadensersatz um. Eine Mängelbeseitigung erfolgte nie. Entscheidung Zwar stehe dem Bauherrn dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung zu, so der BGH. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung kann der Anspruch aber nicht mehr nach