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Zugang einer Kündigung bei Einwurf in den Briefkasten

Mit einer Kenntnisnahme von Schreiben, die in den Briefkasten des Arbeitnehmers bis 17:00 Uhr eingeworfen werden, kann noch am selben Tag gerechnet werden. Von Martin Rößler, Fachanwalt für Arbeitsrecht Die Uhrzeit des Zugangs einer Kündigung ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung. Bis zu welcher Uhrzeit muss eine Kündigung in den Briefkasten des Kündigungsempfängers eingeworfen worden sein, damit der Zugang der Kündigung noch mit Wirksamkeit des gleichen Tages erfolgt ist? Fall Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung. In der vom Arbeitnehmer bewohnten Straße erfolgt die Postzustellung üblicherweise bis 11:00 Uhr. Der Arbeitgeber warf die Kündigung an einem Freitag um 13:25 Uhr in den Briefkasten. An dem nach Ablauf von drei Wochen folgenden Montag reichte der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage ein. Entscheidung Zu spät, meinte das ArbG. Die Berufung des Arbeitnehmers blieb auch ohne Erfolg. Die Kündigung