Den Begriff der Schwerbehinderung ist nahezu jedem ein Begriff. Dass es speziell für schwerbehinderte Arbeitnehmer aber auch eine Schwerbehindertenvertretung gibt, weiß dagegen selbst so mancher Arbeitgeber nicht. Was verbrigt sich also hinter dieser Schwerbehindertenvertretung? Die Schwerbehindertenvertretung ist die selbstständige betriebsverfassungsrechtliche Vertretung der im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Rehabilitanden. Die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung liegt darin, die Eingliederung der Schwerbehinderten in den Betrieb zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen, vgl. § 178 Abs. 1 SGB IX . Die Schwerbehindertenvertretung wird in Betrieben mit mindestens fünf nicht nur kurzzeitig beschäftigten Schwerbehinderten gewählt und besteht aus einer Vertrauensperson und mindestens einem Stellvertreter, § 177 Abs. 1 SGB IX . Die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung i