Was Arbeitgeber über das Coronavirus wissen müssen. Das Coronavirus breitet sich aus. Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Sieben Fragen – sieben Antworten. Von Martin Rößler, Rechtsanwalt, auch Fachanwalt für Arbeitsrecht Was müssen Arbeitgeber unternehmen, um das Infektionsrisiko gering zu halten? Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter darüber informieren, wie hoch das Risiko einer Infektion ist und wie sie sich vor dem Coronavirus schützen. Die aktuelle Risikobewertung und Informationen zu Schutzmaßnahmen finden Arbeitgeber auf der Informationsseite des Robert-Koch-Instituts. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (§ 4 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Zudem hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Laut § 618 BGB muss er alles dafür tun, damit Angestellte ihre Arbeit gefahrlos erledigen können. Dürfen Mitarbeiter sich weigern, Schutzmaßnahmen zu befolgen? Nein. Der Arbeitgeber hat