Was Arbeitgeber über das Coronavirus wissen müssen.
Das Coronavirus breitet sich aus. Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Welche Rechte haben die
Arbeitnehmer? Sieben Fragen – sieben Antworten.
Von Martin Rößler, Rechtsanwalt, auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Was müssen Arbeitgeber
unternehmen, um das Infektionsrisiko gering zu halten?
Die Arbeitgeber müssen ihre
Mitarbeiter darüber informieren, wie hoch das Risiko einer Infektion ist und
wie sie sich vor dem Coronavirus schützen. Die aktuelle Risikobewertung und Informationen
zu Schutzmaßnahmen finden Arbeitgeber auf der Informationsseite des
Robert-Koch-Instituts.
Es gelten die allgemeinen
Grundsätze des Arbeitsschutzes (§ 4 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Zudem hat
der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Laut § 618 BGB muss er alles dafür tun,
damit Angestellte ihre Arbeit gefahrlos erledigen können.
Dürfen Mitarbeiter sich
weigern, Schutzmaßnahmen zu befolgen?
Nein. Der Arbeitgeber hat
ein Weisungsrecht. Um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, darf er
darum Mitarbeiter dazu verpflichten, einen Mundschutz zu tragen und sich
regelmäßig die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Müssen Arbeitnehmer bei einer
Ansteckung mit dem Coronavirus den Arbeitgeber informieren?
Ja. Arbeitnehmer sind
grundsätzlich dazu verpflichtet, sich umgehend beim Arbeitgeber krankzumelden.
Die Art der Erkrankung müssen sie ihm hingegen nicht mitteilen.
Bei dem Coronavirus aber handelt
es sich um eine hochansteckende und gefährliche Krankheit. Ausnahmsweise muss
der Arbeitnehmer daher die Art der Erkrankung mitteilen. Nur so kann der
Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen.
Muss ein Mitarbeiter
mitteilen, wenn er in einem Corona-Risikogebiet war?
Ja. Grundsätzlich sind private
Reisen zwar Privatsache. Damit der Arbeitgeber aber seiner Fürsorgepflicht
nachkommen kann, ist er auf die Information angewiesen.
Was sollten Arbeitgeber bei
Verdacht oder bestätigtem Fall einer Corona-Infektion tun?
Wenn ein Mitarbeiter am
Coronavirus erkrankt ist oder der Verdacht besteht, ist mit dem Gesundheitsamt
zusammenzuarbeiten und Schutzmaßnahmen für die restliche Belegschaft zu
ergreifen. Weisen auch andere Mitarbeiter Corona-Symptome (Husten, Schnupfen,
Halskratzen und in manchen Fällen auch Durchfall) auf, sollten Arbeitgeber sie
nach Hause schicken.
Dürfen Arbeitnehmer aus Angst
vor einer Corona-Infektion im Homeoffice arbeiten?
Nein. Angst alleine
rechtfertigt nicht, dass der Arbeitnehmer zu Hause bleiben darf.
Bekommen Mitarbeiter in
Quarantäne weiter Gehalt?
Ja. Die Arbeitnehmer
erhalten vom Staat eine Entschädigungszahlung. Die muss der Arbeitgeber zwar
auszahlen, bekommt sie aber vom zuständigen Gesundheitsamt erstattet.
Fortsetzung folgt...