Was Arbeitgeber über das Coronavirus wissen müssen. Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Sieben Fragen – sieben Antworten. V on Martin Rößler, Fachanwalt für Arbeitsrecht Es besteht der Verdacht einer Infektion. Muss ich als Arbeitgeber Lohn zahlen? Nein , die Pandemie stellt ein objektives Leistungshindernis dar, also keinen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund. Der Arbeitnehmer kann nicht arbeiten, weil er sich um seinen Nachwuchs kümmern muss. Muss ich Lohn zahlen? Nein , die Schließung von Kindertagesstätten und Schulen ist kein persönliches Leistungshindernis. Es handelt sich nicht um ein Leistungshindernis, dass unmittelbar in der Person des Arbeitnehmers begründet liegt. Der Arbeitnehmer kommt nicht zur Arbeit, weil die Grenze zu ist oder öffentliche Verkehrsmittel nicht fahren. Muss ich die Vergütung zahlen? Nein , das Wegerisiko, also das Risiko, dass der Arbeitn
Was Arbeitgeber über das Coronavirus wissen müssen. Das Coronavirus breitet sich aus. Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Sieben Fragen – sieben Antworten. Von Martin Rößler, Rechtsanwalt, auch Fachanwalt für Arbeitsrecht Was müssen Arbeitgeber unternehmen, um das Infektionsrisiko gering zu halten? Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter darüber informieren, wie hoch das Risiko einer Infektion ist und wie sie sich vor dem Coronavirus schützen. Die aktuelle Risikobewertung und Informationen zu Schutzmaßnahmen finden Arbeitgeber auf der Informationsseite des Robert-Koch-Instituts. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (§ 4 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Zudem hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Laut § 618 BGB muss er alles dafür tun, damit Angestellte ihre Arbeit gefahrlos erledigen können. Dürfen Mitarbeiter sich weigern, Schutzmaßnahmen zu befolgen? Nein. Der Arbeitgeber hat