Die 10 wichtigsten neuen Regeln für die Baubranche ab 2018. Am 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Dabei wurde vor allem das Werkvertragsrecht auf ein völlig neues Fundament gestellt. Neben Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht (Abnahme, Abschlagszahlungen, Kündigung) wurden ergänzend dazu spezielle Regeln zum · Bauvertrag, · zum Verbraucherbauvertrag, · zum Architekten- und Ingenieurvertrag und · Bauträgervertrag eingeführt. Die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe wurde auch angepasst. Die Auswirkungen der Reform für alle an der Planung und am Bau Beteiligten sind erheblich. Herzstück der Reform ist das Werkvertragsrecht, das grundlegend reformiert wurde. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das bisher geltende Werkvertragsrecht für die komplexen, auf längere Zeit angelegten Bauverträge nicht ausreicht. Fragen des Bauvertragsrechts waren ...