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Das neue Bauvertragsrecht 2018

Die 10 wichtigsten neuen Regeln für die Baubranche ab 2018. Am 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Dabei wurde vor allem das Werkvertragsrecht auf ein völlig neues Fundament gestellt. Neben Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht (Abnahme, Abschlagszahlungen, Kündigung) wurden ergänzend dazu spezielle Regeln zum · Bauvertrag, · zum Verbraucherbauvertrag, · zum Architekten- und Ingenieurvertrag und  · Bauträgervertrag eingeführt. Die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe wurde auch angepasst. Die Auswirkungen der Reform für alle an der Planung und am Bau Beteiligten sind erheblich. Herzstück der Reform ist das Werkvertragsrecht, das grundlegend reformiert wurde. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das bisher geltende Werkvertragsrecht für die komplexen, auf längere Zeit angelegten Bauverträge nicht ausreicht. Fragen des Bauvertragsrechts waren ...

Neues vom BGH im Baurecht

Abrechnung der Mängelbeseitigungskosten? Nicht unbemerkt, aber leise hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom 22.2.2018 (VII ZR 46/17) zu den fiktiven Mangelbeseitigungskosten aufgegeben. Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Unternehmer seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten verlangen. Sachverhalt   Ein Bauherr beauftragte den Unternehmer mit der Verlegung von Natursteinplatten. Nach Abnahme zeigten sich Mängel. Der Bauherr nahm den Unternehmer auf Vorschuss für das Beseitigen der Mängel in Anspruch. Während des Berufungsverfahrens veräußerte er das Bauwerk und stellt die Klage auf Schadensersatz um. Eine Mängelbeseitigung erfolgte nie. Entscheidung Zwar stehe dem Bauherrn dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung zu, so der BGH. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung kann der Anspruch aber nicht mehr n...