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Arbeitszeitgesetz: Arbeitszeit, Pausen, Überstunden und mehr.


Arbeitszeit, Pausen, Überstunden, Ruhezeiten. Die zehn wichtigsten Regeln zur Arbeitszeit.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeitszeit. Geregelt werden Ruhe- und Pausenzeiten, Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtschichten.

1. Verstöße

Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz, so kann dieses Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß bestraft werden.

2. Gesundheitsschutz

In § 1 des Arbeitszeitgesetzes heißt es:

„Zweck des Gesetzes ist es,

die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer […] zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.“

3. Arbeitszeit

Im Arbeitszeitgesetz ist unter § 3 zu lesen:

„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

Mit werktäglich sind die Wochentage von Montag bis Samstag gemeint. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten darf. Die Arbeitszeit darf kurzfristig auf zehn Stunden aber verlängert werden.

4. Pausen

Nach sechs Stunden Arbeit steht einem Arbeitnehmer eine Pause von 30 Minuten zu. Nach neun Stunden verlängert sich diese auf 45 Minuten. Auch darf nicht länger als sechs Stunden ohne Pause gearbeitet werden.

Wie diese Pausenzeiten letztlich genommen werden, also ob am Stück oder aufgeteilt, hängt vom Arbeitgeber und den Gegebenheiten vor Ort ab. Raucherpausen aber sind keine Pausen im Sinne des Gesetzes. Wenigstens 15 Minuten soll eine Pause andauern.

5. Ruhezeit

Zwischen dem Feierabend und dem Beginn des neuen Arbeitstages müssen mindestens elf Stunden liegen. Diese dienen dem Arbeitnehmer als Erholung. Auch bei Schichtarbeiten müssen diese Regelungen eingehalten werden.

In bestimmten Arbeitsfeldern, beispielsweise in Krankenhäusern, kann diese um eine Stunde verkürzt werden, muss jedoch an anderer Stelle ausgeglichen werden. Damit soll wieder die Gesundheit des Arbeitnehmers geschützt werden.

6. Nachtarbeit

Die Nachtarbeit stellt eine besondere Situation im Arbeitsbereich dar. Zur Nachtarbeit zählt jede Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr. Nachtarbeit ist „jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt“.

In § 6 heißt es:

„Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn […] innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

7. Sonn- und Feiertage

Sonntage und Feiertage müssen laut Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmer grundsätzlich frei sein. Doch der Gesetzgeber lässt viele Ausnahmen zu. Es liegt auf der Hand, dass bestimmte Berufe von dieser Regelung ausgenommen sind. Es sind vor allem Berufe aus dem medizinisch-sozialen Bereich, aber auch der Gastronomie. 

Mindestens 15 freie Sonntage im Jahr stehen dem Arbeitnehmer gesetzlich zu. Muss ein Arbeitnehmer an einem Sonntag arbeiten, steht ihm innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu. Fällt ein Feiertag auf einen Werktag und ein Arbeitnehmer muss an diesem Tag arbeiten, steht ihm innerhalb von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu.

8. Überstunden

Als Überstunden wird die Arbeitszeit bezeichnet, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht.

Der Arbeitgeber darf Überstunden verlangen, wenn sie für das Unternehmen notwendig oder vertraglich geregelt sind. Eine gesetzliche Pflicht für Überstunden gibt es nämlich nicht.

Für den Arbeitnehmer gilt, dass er nur Anspruch auf Ausgleich hat, wenn er den Arbeitgeber über Überstunden informiert hat. Diese müssen genehmigt worden sein. Arbeitet ein Arbeitnehmer über die gesetzlich erlaubten zehn Stunden hinaus, kann das zu einer Abmahnung führen.

Der Ausgleich von Überstunden kann durch gesonderte Zahlungen vergütet werden oder durch einen entsprechenden Freizeitausgleich. In einigen Branchen ist der Ausgleich tariflich geregelt. Ist das bei Ihnen nicht der Fall, sollten Sie die mit Ihrem Arbeitgeber getroffene Regelung schriftlich festhalten.

9. Anwendungsbereich

Gemäß § 18 sind bestimmte Gruppen vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen, dazu zählen:

Leitende Angestellte,

Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen,

Jugendliche unter 18 Jahren (für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz).

10. Jugendliche

Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten besondere Regelungen.

Jugendliche dürfen höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten und nur von Montag bis Freitag. Eine Ausnahme stellen Branchen, in denen im Schichtdienst gearbeitet wird, dar. Dort ist die Arbeit am Wochenende auch zulässig. Nachtschichten sind jedoch nicht erlaubt.

Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten auch längere Pausen. Ihnen steht bereits ab einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden eine Pause von 30 Minuten zu. Auch beträgt die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen 12 Stunden.